FG Freizeit- und Sportbetriebe
Bewilligung für den zeitweiligen Betrieb einer Tanzschule ohne festen Standort (Wanderbewilligung)
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Bewilligung für den zeitweiligen Betrieb einer Tanzschule ohne festen Standort (Wanderbewilligung)
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
Berufszweig
Tanzschulen
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Magistrat der Stadt Graz
Adresse
8010 Graz, Bundesland Steiermark
Datum
Seit 19.11.2003 (kann vom Gründungsdatum abweichen)